Features Image

Werde ich als Ehegatte automatisch Elternteil des Kindes?


Die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Was logisch klingt, ist ausdrücklich in § 1591 BGB so festgelegt. Es handelt sich um eine Vorschrift aus dem Abstammungsrecht, dass die Eltern-Kind-Zuordnung regelt. Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet, so wird der Ehemann kraft Gesetzes Vater des Kindes. Er muss keine weitere Handlung vornehmen, sondern wird aufgrund der bestehenden Ehe automatisch rechtlicher Elternteil des Kindes. Diese Vaterschaft kraft Ehe beruht darauf, dass der Gesetzgeber vermutet, dass das Kind in der Regel vom Ehegatten als leiblichem Elternteil abstammt. Auch wenn dies nicht immer der Fall ist, führt die Regelung in den meisten Familien dazu, dass derjenige rechtlicher Vater ist, der zugleich die biologische und soziale Vaterrolle übernimmt. Nachdem die „Ehe für alle“ eingeführt wurde, hatte der BGH zu entscheiden ob die Elternschaft kraft Ehe auch für homosexuelle Ehegatten gilt (Urteil v. 10.10.18, XII ZB 231/18). Im konkreten Fall ging es um zwei miteinander verheiratete Frauen, die sich zur künstlichen Befruchtung einer der Frauen mit Spendersamen entschieden hatten. Die Frau, die das Kind gebar wurde als Mutter in das Geburtenregister eingetragen. Die Ehefrau der Mutter begehrte die Eintragung als weitere Mutter bzw. weiteres Elternteil. Würde man die oben dargestellte Regelung anwenden, wäre die Ehefrau automatisch als weiteres Elternteil anzusehen. Der BGH sprach sich gegen die Anwendung der Vorschrift aus. Hintergrund der Entscheidung war, dass der Gesetzgeber das Eherecht geändert hat, um Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Partnern zu beenden. Er sah jedoch bewusst von einer Änderung des Abstammungsrechts ab. Das Abstammungsrecht ordnet einem Kind nach wie vor zwei Elternteile unterschiedlichen Geschlechts zu. Zudem sei eine unterschiedliche Behandlung gegenüber heterosexuellen Ehepaaren gerechtfertigt, da die Ehefrau der Kindesmutter – anders als eine Ehemann – nicht leiblicher Elternteil sein kann. Bis zu einer eventuellen gesetzlichen Änderung wird die Ehefrau der Mutter folglich nicht Elternteil kraft Ehe. Ihr bleibt die Möglichkeit das Kind zu adoptieren, um rechtlicher Elternteil zu werden. ​

10. Februar 2021