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Miet- und Immobilienrecht


Unsere Kanzlei für Mietrecht

Sowohl Mietverhältnisse über Wohnraum als auch Mietverhältnisse über Geschäftsraum bieten eine Fülle möglicher Streitpunkte.

Erhebliche Nachteile können für einen Vermieter schon dadurch entstehen, dass der verwendete Formularvertrag nicht oder nicht vollständig ausgefüllt wird und dadurch Unklarheiten entstehen. Kann eine Befristung wirksam vereinbart werden? Ist eine Staffelmiete sinnvoll? Oft kommt es im Laufe eines Mietverhältnisses zu Differenzen. Es können Mietmängel auftreten. Wer hat eine Feuchtigkeits- und Schimmelbildung zu vertreten? Kann die Miete gemindert werden? Bei langfristigen Mietverhältnissen kann eine notwendige Erhöhung der Miete Thema werden. Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Ein „Dauerbrenner“ ist die Erstellung und Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen. Schließlich stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter ein Mietverhältnis, beispielsweise wegen Eigenbedarfs, aufkündigen darf.

 
Wir helfen Vermietern und Mietern. Und das können wir für Sie tun:

Wir helfen Vermietern bei der Auswahl sowie der Vorbereitung des Mietvertragsformulars und zeigen auf, worauf bei den Vertragsverhandlungen zu achten ist. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass eine Umlage aller anfallenden Nebenkosten wirksam vereinbart ist. Trotz der mittlerweile strengeren Rechtsprechung ist es noch immer möglich, die Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter zu übertragen. Wenn eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden muss, ist zwingend auf eine ausreichende Begründung zu achten. Andernfalls ist die Kündigung schon aus formellen Gründen unwirksam. Und wenn ein Mieter trotz wirksamer Beendigung des Vertrages nicht auszieht, muss schnellstens für eine Räumung gesorgt werden, um Vermögensnachteile durch Mietausfall und insbesondere Schäden in der Wohnung möglichst gering zu halten.

Als Mieter haben Sie das Recht, Nebenkostenabrechnungen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Für jede Kostenposition ist eine Belegeinsicht möglich. Solange die Überprüfung nicht abgeschlossen ist, sind etwaige Nachzahlungen nicht fällig. Wenn Mietmängel auftreten, müssen diese dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden. Wenn die Mängellage nicht mieterseits zu vertreten ist, kann die Miete vom ersten Tag an angemessen gemindert werden. Zusätzlich kann ein Druckbetrag in Höhe des drei- bis fünffachen des Minderungsbetrages einbehalten werden, wenn der Vermieter nicht bereit ist, den Mangel ordnungsgemäß und fachgerecht zu beseitigen. Dieser Druckbetrag muss aber später an die Vermieterseite wieder ausgekehrt werden. Schließlich müssen Sie als Mieter eine mitgeteilte Erhöhung Ihrer Miete nicht ohne weiteres hinnehmen. Die Durchsetzung eines Mieterhöhungsverlangens ist an strenge formelle und inhaltliche Vorgaben geknüpft. Ohne Ihre Zustimmung wird eine Erhöhung der Miete nicht wirksam. Notfalls muss der Vermieter die Zustimmung durch den Mieter einklagen.

All dies stellt nur eine Auswahl möglicher Streitigkeiten im Rahmen eines Mietverhältnisses dar. Egal welches mietrechtliche Problem Sie als Vermieter oder Mieter haben. Wir helfen Ihnen als Kanzlei für Mietrecht gerne weiter.

AKTUELLER HINWEIS:
Zur Zeit werden mit unserer Emailanschrift – info@hrh-anwaelte.de – Spam-Mails verschickt.

Wir bitten Sie, diese endgültig zu löschen und den Anhang nicht zu öffnen.

Für die Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns bei Ihnen.

Rechtsanwälte Dr. Holly | Rath | Hülshörster
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