
Christoph Rath

Christoph Rath wurde am 08. Juli 1957 in Koblenz geboren.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg/Breisgau absolvierte er seine Referendarausbildung im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt trat er im Jahr 1987 in unsere Kanzlei ein.
Am 31. Dezember 2017 trat er in den Ruhestand.
- Ehe zu Ende? Wer bezahlt die Schulden?
- Die Erbengemeinschaft
- Der Erbvertrag
- Die Voraussetzungen einer Ehescheidung
- Der Gebrauchswert des Wohneigentums im Falle der Trennung von Eheleuten
- Elternunterhalt
- Der Wohnwert der Immobilie im Unterhaltsrecht
- Der Schutz erbvertraglicher Bindungen
- Studentenunterhalt und BAföG
- Die Anfechtung der Vaterschaft eines ehelichen Kindes
- Schenkungsrückforderung durch die Sozialbehörde?
- Die Volljährigenadoption
- Die Errichtung eines Testamentes
- Der Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Gesetzliche Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
- Zusammenveranlagung getrennt lebender Ehegatten zur Einkommensteuer