Einseitige Zerrüttung reicht für Scheidung aus
Immer wieder kommt es vor, dass Ehegatten unterschiedlicher Meinung sind, ob ihre Ehe gescheitert ist. Das OLG Köln hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob es für eine Scheidung ausreicht, wenn nur ein Ehegatte diese nicht mehr fortsetzen will (AZ 10 UF 58/22). Im konkreten Fall hatte sich das Paar nach rund acht Jahren Ehe getrennt. Ungefähr zwei Jahre später führte das Amtsgericht die Scheidung der Ehe durch, da es die Ehe für zerrüttet hielt. Die Eheleute seien sehr zerstritten und der Ehemann habe bereits eine neue Partnerin.
Gegen diese Entscheidung legte die Ehefrau Beschwerde ein. Für sie komme die Trennung unvorbereitet und sei von ihr nicht gewollt. Auch wenn es nun zu Streitigkeiten gekommen sei, habe sie die Wahrnehmung, eine gute Ehe geführt zu haben. Sie sei bereit, wieder mit dem Ehemann zusammenzuleben.
Nach Ansicht des Ehemanns halte die Ehefrau nur aus finanziellen Gründen an der Ehe fest. Er führte aus, dass er die Beziehung mit ihr keinesfalls wieder aufnehmen wolle. Selbst wenn er keine neue Partnerin hätte, würde er nicht zu seiner Ehefrau zurückkehren.
Das Oberlandesgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Ehe zu Recht geschieden wurde. Das Gericht war davon überzeugt, dass die Ehe zerrüttet sei und nicht erwartet werden könne, dass die Ehekrise überwunden werde. An dem Verhalten und den glaubhaften Bekundungen des Ehemannes lasse sich erkennen, dass er die Ehe unter keinen Umständen fortsetzen wolle. Eine Versöhnungsbereitschaft müsse jedoch auf beiden Seiten bestehen, um eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft auch nur für denkbar zu erachten. Dies sei hier gerade nicht gegeben. Es liege eine einseitige Zerrüttung vor, die für die Scheidung ausreiche. Gerade der Umstand, dass der Ehemann seine Entscheidung gegenüber der Ehefrau nicht begründe, zeige das Ausmaß der Kommunikationsstörungen. Er habe die Wiederaufnahme der Lebensgemeinschaft klar zurückgewiesen.
Verena Seiler
Dr. Holly | Rath | Hülshörster Anwälte
56410 Montabaur
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