Features Image

Straßenverkehrsrecht


Unsere Kanzlei für Straßenverkehrsrecht

Ein Unfall ist schnell passiert.Man kann von Glück sprechen, wenn man den Unfall nicht selbst verursacht hat und diese Tatsache auch vom Unfallverursacher anerkannt wird. Für Sie als Unfallbeteiligter sieht die Sache anfangs sehr einfach aus: Der Unfall wird bei der gegnerischen Versicherung zur Anzeige gebracht, die sich um die Kosten kümmert, die nun auf Sie zukommen. Reparatur, Nutzungsausfall oder Leihwagen – es scheint, als müssten Sie sich damit nicht weiter rumärgern. Aber Achtung: Die zahlungspflichtige Versicherung des Unfallgegners bestimmt dann über die Regulierung Ihres Schadens, d.h. über das Ihnen zustehende Geld. Natürlich nach Recht und Gesetz, wie die Versicherungen sagen. Und was, wenn der Unfallhergang unklar und die Schuld keinem Einzelnen zuzuweisen ist oder wenn sogar Verletzungen im Spiel sind, die die Einforderung eines Schmerzensgeldes erforderlich machen? Ein Verkehrsunfall kann oft mehr nach sich ziehen als nur einen Blechschaden. Es gibt Fälle, in denen ein Bußgeldverfahren droht, weil etwa das Straßenverkehrsrecht verletzt wurde, z.B. durch Missachten der Vorfahrtsregel oder das Überqueren einer roten Ampel. Ein Bußgeld oder ein Fahrverbot können die Folge sein. Auch in solchen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

 

Schnelle Unterstützung durch unsere Kanzlei für Straßenverkehrsrecht

Wir als Kanzlei für Straßenverkehrsrecht können Sie in diesen Punkten unterstützen. Wir wickeln die Schadensbegleichung mit der gegnerischen Versicherung ab und fordern ein angemessenes Schmerzensgeld ein, sofern erforderlich. Auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren stehen wir Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite. Denn auch, wenn die Schuld an dem Unfall dem Unfallgegner klar zugewiesen werden kann, ist es nicht immer einfach, die Abwicklung selbständig, also ohne einen Anwalt für Straßenverkehrsrecht durchzuführen. Und nicht immer sind die Bußgeldbehörden im Recht, wenn sie einen Tatvorwurf erheben.

 
Das können wir für Sie tun:

Nachdem Sie uns den Vorfall ausführlich geschildert und uns nach rechtlicher Beratung mit der weiteren Vorgehensweise beauftragt haben, nehmen wir unverzüglich Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf. Sofern ein Kfz-Gutachten vom verunfallten Fahrzeug erstellt wird, bekommen wir das. Die Reparaturkosten sowie weitere Kosten für den Nutzungsaufall Ihres Fahrzeugs oder die Inanspruchnahme eines Ersatzwagens machen wir neben möglichen Schmerzensgeldern für Sie geltend. Im Falle eines Totalschadens wird der Restwert Ihres Fahrzeugs gegenüber der Versicherung beziffert. Wir rechnen aus, was Ihnen nach dem Gesetz zusteht. Sollten Sie selbst der Unfallverursacher sein und Ihnen ein Bußgeldverfahren drohen, stehen wir auch hier an Ihrer Seite und zeigen bei der jeweiligen Bußgeldbehörde Ihre Vertretung an. Meistens erfolgt eine Stellungnahme zum Vorfall. Selbstverständlich ist uns daran gelegen, die Angelegenheit so gütlich wie möglich zur Erledigung zu bringen, weshalb wir auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen als unseren Mandanten setzen, aber auch mit Behörden und Gerichten.

Ein Verkehrsunfall ist unangenehm, aber es ist nichts, wovor Sie sich fürchten müssten. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen im Vorfeld haben, steht Ihnen unsere Kanzlei für Straßenverkehrsrecht gerne zur Verfügung.

AKTUELLER HINWEIS:
Zur Zeit werden mit unserer Emailanschrift – info@hrh-anwaelte.de – Spam-Mails verschickt.

Wir bitten Sie, diese endgültig zu löschen und den Anhang nicht zu öffnen.

Für die Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns bei Ihnen.

Rechtsanwälte Dr. Holly | Rath | Hülshörster
AKTUELLER HINWEIS: