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Streitfall Radwechsel


Viele Kunden, die im Frühjahr und Herbst ihre Räder in einer Werkstatt wechseln lassen, finden bei der Abholung ihres Fahrzeuges auf der Rechnung einen Hinweis: „Radmuttern sind nach 50 bis 100 Km nachzuziehen!!“ Was hat es damit auf sich? Hat die Werkstatt nicht ordentlich gearbeitet oder hat die Werkstatt kein Vertrauen in ihre eigene Arbeit? Im Jahre 2011 hatte sich das Landgericht Heidelberg mit einem solchen Fall zu befassen. Der Kläger wollte Schadensersatz von seiner Werkstatt, weil sich 2.000 km nach dem letzten Radwechsel ein Rad gelöst hatte und dabei sein Fahrzeug beschädigt worden war. Im Verfahren stellte ein Gutachter zunächst fest, dass sich auch bei einer völlig einwandfreien Arbeit der Werkstatt aus technischen Gründen durchaus Muttern eines Rades wieder lösen könnten. So war es hier geschehen. Das Landgericht vertrat die Rechtsauffassung, dass es sich bei dieser Tatsache nicht um ein sogenanntes Allgemeinwissen handele. Damit müsse der Kunde nicht rechnen. Die Werkstatt müsse deshalb für einen solchen Schaden aufkommen. Etwas anderes gilt dann, wenn die Werkstatt den Kunden darauf hingewiesen hat, das sich nach einem Radwechsel das Rad wieder lösen kann. Das geschieht bei Werkstätten regelmäßig durch den oben zitierten Hinweis auf der Rechnung. So hatte auch die beklagte Werkstatt einen solchen Hinweis auf der Rechnung erteilt. Im konkreten Fall reichte das dem Landgericht aber nicht aus: Der Hinweis war unauffällig und versteckt am Ende des Rechnungsformulars geschrieben. Die Richter fanden, dass der Hinweis gut lesbar und deutlich hervorgehoben auf der Rechnung zu finden sein müsse. Im Fall des Landgerichts Heidelberg war die Werkstatt zwar zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kunde hatte aber angegeben, schon vor dem Ablösen des Rades ungewöhnliche Geräusche wahrgenommen zu haben. Da fanden die Richter, der Kunde hätte sich sein Auto einmal genauer ansehen müssen. Sie erkannten auf ein Mitverschulden und teilten den Schaden auf. Diese Rechtsinfo wurde von www.hrh-anwaelte.de veröffentlicht.

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Rechtsanwälte Dr. Holly | Rath | Hülshörster
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