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Ehe zu Ende? Wer bezahlt die Schulden?


Für Eheleute gilt im Grundsatz nichts anderes als für jeden Ledigen. Im Außenverhältnis zur Gläubigerbank hat jeder nur die Schulden zu bezahlen, die er selbst gemacht hat. Kein Ehegatte kann also für die Schulden des anderen von dessen Gläubigerbank in Anspruch genommen werden.

Was aber gilt, wenn Eheleute gemeinsam Schulden machen oder ein Ehegatte ein Darlehen für die Bebauung eines Grundstücks aufnimmt, das dem anderen gehört und in dessen Eigentum verbleibt?
Schließen Eheleute gemeinsam mit einer Bank einen Darlehensvertrag, haben sie ihr gegenüber für dessen Erfüllung gemeinsam einzustehen. Im Verhältnis zur Bank (Außenverhältnis) sind sie Gesamtschuldner. Die Bank kann von jedem die Raten und im Falle der

Fälligkeit des Darlehens die vollständige Rückzahlung verlangen.

Damit steht aber noch nicht fest, wer im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten für die Schulden aufzukommen hat. Zwar haften Gesamtschuldner im Regelfall im Innenverhältnis zu gleichen Teilen, so dass jeder Ehegatte die Hälfte der Schulden tragen müsste. Es kann aber auch etwas anderes gelten.

Beispiel:
Die Ehefrau ist Alleineigentümerin eines unbebauten Grundstückes. Während der Ehe wird auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus errichtet. Die Baukosten werden durch ein Bankdarlehen finanziert, das die Bank nur gewährt, weil der Ehemann gut verdient und den Darlehensvertrag mit unterschreibt. Wenn nun die Ehe scheitert, kann die Bank zwar die Darlehensraten oder bei Fälligkeit des Darlehens sogar den gesamten Darlehensbetrag von dem Ehemann fordern. Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten ist jedoch die Ehefrau verpflichtet, das Darlehen allein zu bedienen. Als Alleineigentümerin des nunmehr bebauten Grundstückes ist sie schließlich alleinige Nutznießerin des mit dem Darlehensbetrag geschaffenen Wertes.

Hieraus folgt, dass der Ehe-mann gegen seine Ehefrau einen Gesamtschuldnerausgleichsanspruch in voller Höhe des Betrages hat, mit dem er von der Bank in Anspruch genommen wird.

Wie aber ist die Rechtslage, wenn die Eheleute gemeinsam Eigentümer eines unbebauten Grundstückes sind, das während der Ehe bebaut wird, aber nur der Ehemann den Darlehensvertrag mit der Bank schließt? Dann kann die Bank nur von ihrem Vertragspartner die Erfüllung der Darlehensvereinbarung verlangen, nicht etwa von dessen Ehegatten. Wenn aber die Ehe scheitert, kann der Ehemann von der Ehefrau im Hinblick auf deren Miteigentum am Hausgrundstück verlangen, dass sie sich hälftig an der Rückführung des Darlehens beteiligt. Et-was anderes würde nur gelten, falls der Ehemann seiner Ehefrau durch die Aufnahme des Darlehens als Alleinschuldner eine ehebezogene Zuwendung machen wollte.

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Rechtsanwälte Dr. Holly | Rath | Hülshörster
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