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Arbeitsrecht


Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht

Streitigkeiten in Arbeitsverhältnissen sind vielfältig.

Es fängt damit an, dass bereits Fehler bei der Ausschreibung einer zu besetzenden Stelle auftreten können. Das zu verwendende ArbeitsvertragsformPar muss an die jeweiligen Inhalte des Arbeitsverhältnisses und an die individuellen Abreden der Parteien angepasst werden. Soweit eine Befristung verabredet ist, ist zu klären, ob und für welchen Zeitraum dies zulässig ist. Auch in einem laufenden Arbeitsverhältnis kann es zu Differenzen kommen. Über die Höhe der zu zahlenden Vergütung, etwa bei Krankheit, den Erhalt von Sonderzahlungen, beispielsweise Weihnachtsgeld, und die Bewilligung von Erholungsurlaub. Wenn Pflichtverletzungen auftreten, muss über eine Abmahnung und gegebenenfalls sogar Kündigung des Arbeitsverhältnisses nachgedacht werden. Unter welchen Voraussetzungen können außerordentliche und ordentliche Kündigungen mit Hinblick auf möglichen Sonderkündigungsschutz und den allgemeinen Kündigungsschutz ausgesprochen werden? Schließlich ist nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis zu erteilen. Doch welche Formulierungen in Arbeitszeugnissen haben welche Bedeutung? Die Auflistung möglicher Streitpunkte könnte noch endlos fortgesetzt werden.

 
Wir helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Und dass können wir für Sie tun:

Bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters verwenden Sie als Arbeitgeber ein Arbeitsvertragsformular. Hierbei gilt: Ein gut ausgearbeiteter Arbeitsvertrag gibt Ihnen bei späteren Streitigkeiten mit dem Arbeitnehmer entscheidende Vorteile. Sie haben es in der Hand, die einzelnen Regelungen möglichst zu Ihrem Vorteil auszugestalten. Da die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in „ständigem Fluss” ist, müssen die einzelnen Klauseln im Formular regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Bei Ausspruch einer Abmahnung oder einer Kündigung sind formelle Vorgaben und Fristen zu beachten. Manchmal muss eine Kündigung begründet werden, in der Regel sollte dies aber unterbleiben. Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes können ordentliche Kündigungen nur aus verhaltensbedingten, betriebsbedingten oder personenbedingten Gründen ausgesprochen werden. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist oftmals schwierig zu beurteilen. Wenn einem Arbeitnehmer Sonderkündigungsschutz zusteht, können Kündigungen entweder gar nicht oder nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Stelle erklärt werden.

Gerade weil der gesetzliche Kündigungsschutz so weitgehend ist, entfalten viele vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigungen keine Wirksamkeit. Deshalb sollten Sie als Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung diese anwaltlich überprüfen lassen. Doch Vorsicht: Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass die Unwirksamkeit einer Kündigung innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Erhalt des Kündigungsschreibens durch Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden muss. Bei Verstreichen dieser Frist wird die Kündigung automatisch wirksam. Deshalb ist nach Erhalt eines Kündigungsschreibens Eile geboten.

Egal welches arbeitsrechtliche Problem Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer haben. Wir helfen Ihnen als Kanzlei für Arbeitsrecht gerne weiter.

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Wir bitten Sie, diese endgültig zu löschen und den Anhang nicht zu öffnen.

Für die Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns bei Ihnen.

Rechtsanwälte Dr. Holly | Rath | Hülshörster
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